Johannes Straße 29 I 66763 Dillingen
Inhaber: Emad Khazal
Kaiser-Friedrich-Ring 10
66740 Saarlouis
Deutschland
Telefon: 06831 9666 212
E-Mail: info@rs-printcenter.de
Website: www.rs-printcenter.de
Nachfolgend „RS Printcenter“, „wir“, „uns“ oder „Auftragnehmer“ genannt.
Stand: 15. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen RS Printcenter und seinen Kunden über Druckerzeugnisse, Kopier- und Bindearbeiten, Werbetechnik, Textildruck, Beschriftungen, Grafik- und Gestaltungsleistungen, Datenbearbeitung, Montagen, Lieferungen sowie sonstige vereinbarte Leistungen.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt gegenüber Unternehmern auch dann, wenn wir der Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Unsere Angebote sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
die beiderseitige Unterzeichnung eines Auftrags,
die ausdrückliche Annahme eines Angebots durch den Kunden,
die Zahlung einer vereinbarten Anzahlung,
die Erteilung einer Druck- oder Produktionsfreigabe oder
den Beginn der Ausführung mit Zustimmung des Kunden.
Die in einem Angebot genannten Preise und Bedingungen gelten grundsätzlich für vier Wochen ab Angebotsdatum, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist.
Angebote beruhen auf den Angaben und Unterlagen, die uns zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegen. Ändern sich Auftragsdaten, Mengen, Formate, Materialien, Ausführungen, Lieferbedingungen oder sonstige Grundlagen des Angebots, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
Bei offensichtlichen Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehlern sind wir zur Berichtigung berechtigt. Ist die Berichtigung für den Kunden unzumutbar, kann dieser vom noch nicht ausgeführten Vertrag zurücktreten.
Bei Aufträgen, die im Namen eines Dritten erteilt werden, gilt die bestellende Person als Vertragspartner, sofern nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Art und Umfang unserer Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Auftragsbestätigung und den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Texte, Maße, Mengen, Dateien, Logos, Bilder, Farbangaben, Kontaktdaten, Genehmigungen und sonstigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
Der Kunde muss uns auf besondere Anforderungen ausdrücklich hinweisen, insbesondere auf:
verbindliche Farbwerte,
besondere Materialeigenschaften,
Außen- oder Dauereinsatz,
Wasch- oder Witterungsbeständigkeit,
Brandschutzanforderungen,
Lebensmittelkontakt,
besondere Befestigungs- oder Montagebedingungen,
technische Normen oder behördliche Vorgaben.
Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Ausführungs- und Lieferfristen angemessen.
Zusätzlicher Aufwand, der durch nachträgliche Änderungen, fehlende Angaben oder ungeeignete Kundendaten entsteht, darf gesondert berechnet werden, wenn der Kunde zuvor über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert wurde oder diese für ihn erkennbar waren.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten vollständig, richtig, druckfähig und für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet sind.
Druckdaten müssen grundsätzlich den von uns mitgeteilten technischen Anforderungen entsprechen. Dazu können insbesondere gehören:
richtige Endformate,
ausreichende Auflösung,
erforderlicher Beschnitt,
eingebettete oder in Pfade umgewandelte Schriften,
geeigneter Farbraum,
korrekte Seitenreihenfolge,
ausreichende Sicherheitsabstände,
korrekte Konturen und Stanzlinien.
Eine inhaltliche, sprachliche, rechtliche oder gestalterische Prüfung der Kundendaten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Wir führen eine technische Prüfung nur in dem Umfang durch, der für die übliche Bearbeitung des jeweiligen Auftrags erforderlich und vereinbart ist. Nicht ohne Weiteres erkennbare Fehler müssen von uns nicht festgestellt werden.
Erkennt RS Printcenter offensichtliche technische Probleme, informieren wir den Kunden, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Der Kunde entscheidet anschließend über eine Korrektur, eine kostenpflichtige Datenanpassung oder die Produktion nach den gelieferten Daten.
Der Kunde hat vor der Übermittlung von Dateien geeignete Schutzmaßnahmen gegen Schadsoftware zu treffen.
Für Produktionsfehler, die ausschließlich auf fehlerhafte oder ungeeignete Kundendaten zurückzuführen sind und die bei einer vereinbarten oder üblichen Prüfung nicht erkennbar waren, haften wir nicht.
Soweit vereinbart, erhält der Kunde vor der Produktion einen Entwurf, Korrekturabzug, Proof oder eine digitale Ansicht zur Prüfung.
Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere folgende Punkte sorgfältig zu prüfen:
Texte und Rechtschreibung,
Namen, Adressen und Kontaktdaten,
Telefonnummern und Internetadressen,
Preise und Termine,
Bildauswahl und Bildpositionen,
Seitenreihenfolge,
Maße und Formate,
Stückzahlen,
Farben, soweit diese am Bildschirm beurteilt werden können,
Logos und sonstige Gestaltungselemente.
Mit der Druck-, Fertigungs- oder Produktionsfreigabe bestätigt der Kunde, dass die freigegebene Fassung produziert werden darf.
Nach der Freigabe trägt der Kunde die Verantwortung für Fehler, die in der freigegebenen Fassung enthalten und bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren.
Dies gilt nicht für Fehler, die erst während des anschließenden Produktionsvorgangs durch uns verursacht wurden.
Änderungen nach erteilter Freigabe können nur berücksichtigt werden, soweit die Produktion noch nicht begonnen hat. Entstehende Zusatzkosten und Verzögerungen trägt der Kunde, sofern wir ihn zuvor darauf hingewiesen haben oder die Folgen offensichtlich waren.
Eine Bildschirmdarstellung ist nicht farbverbindlich. Ein farbverbindliches Ergebnis muss vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart und gegebenenfalls durch einen kostenpflichtigen Proof abgesichert werden.
Entwürfe, Skizzen, Layouts, Satzarbeiten, Bildbearbeitungen, Reinzeichnungen, Datenkorrekturen, Probedrucke, Muster und andere Vorarbeiten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
Im vereinbarten Gestaltungspreis sind nur die ausdrücklich vereinbarten Korrekturrunden enthalten.
Weitere Änderungswünsche oder vollständige Neugestaltungen können nach Aufwand berechnet werden. Der Kunde wird vor der Ausführung über zusätzliche Kosten informiert, soweit diese nicht bereits aus einer Preisliste oder Vereinbarung hervorgehen.
Werden Entwürfe erstellt und der Produktionsauftrag anschließend nicht erteilt, bleiben die bis dahin entstandenen Gestaltungs- und Arbeitskosten zahlbar.
Kostenlose Entwürfe oder unverbindliche Voransichten dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt noch bearbeitet oder an Dritte zur Produktion weitergegeben werden.
Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, sofern nicht im Einzelfall eindeutig etwas anderes ausgewiesen ist.
Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Versand, Verpackung, Montage, Anfahrt, Datenbearbeitung und sonstige Zusatzleistungen sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist bei individuell gefertigten Aufträgen eine Anzahlung von 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
Die Produktion beginnt grundsätzlich erst nach:
Eingang der vereinbarten Anzahlung,
Bereitstellung vollständiger und geeigneter Daten und
Erteilung der erforderlichen Druck- oder Produktionsfreigabe.
Der Restbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Fertigstellung, Abholung oder vor Versand fällig.
Bei Kleinaufträgen, Kopierarbeiten, Sofortleistungen und Ladenverkäufen kann der gesamte Preis sofort verlangt werden.
Die Zahlung ist ohne Abzug zu leisten. Skonto wird nur gewährt, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
Wir sind berechtigt, bei Neukunden, größeren Aufträgen, Sonderanfertigungen, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder offenen Forderungen vollständige Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, dürfen wir noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zurückhalten.
Verbraucher geraten nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
Gegenüber Unternehmern gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Verzugszinsen. Die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro kann nur gegenüber Unternehmern geltend gemacht werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gegenüber Verbrauchern wird keine Verzugspauschale von 40 Euro verlangt.
Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis.
Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Eine angegebene Produktionszeit beginnt erst, wenn:
alle Auftragsdetails geklärt sind,
geeignete Daten vollständig vorliegen,
die Freigabe erteilt wurde und
eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
Nachträgliche Änderungen durch den Kunden setzen eine bereits laufende Frist gegebenenfalls neu in Gang oder verlängern sie angemessen.
Ist kein bestimmter Liefertermin vereinbart, erfolgt die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist. Gesetzliche Vorgaben gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und der verbleibende Teil der Leistung sichergestellt ist.
Ereignisse, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen und die Leistung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dazu können insbesondere gehören:
Naturereignisse,
behördliche Maßnahmen,
Streiks und Aussperrungen,
unvorhersehbare Transportstörungen,
erhebliche Energie- oder Netzausfälle,
Ausfälle wesentlicher Maschinen trotz ordnungsgemäßer Wartung,
Lieferausfälle bei Vorprodukten oder Materialien, die wir nicht zu vertreten haben.
Wir informieren den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald sie uns bekannt werden.
Dauert ein Leistungshindernis so lange an, dass dem Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen von uns zu vertretender Verzögerungen bleiben unberührt.
Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person über.
Wird die Ware an einen Verbraucher versendet, geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
Beauftragt ein Verbraucher selbstständig einen Transportdienstleister, ohne dass dieser zuvor von uns benannt wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang.
Bei Versand an einen Unternehmer geht die Gefahr auf den Unternehmer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen, Frachtführer oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person übergeben wurde.
Transportschäden sollten möglichst sofort beim Zusteller dokumentiert und uns mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers werden durch eine unterlassene sofortige Meldung nicht eingeschränkt.
Wird eine als fertig gemeldete Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt, können wir den Kunden zur Abholung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist dürfen bei größeren oder sperrigen Waren angemessene, tatsächlich entstehende Lagerkosten berechnet werden. Der Kunde darf nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Gesetzliche Rechte hinsichtlich nicht abgeholter Ware bleiben unberührt.
Montage-, Verklebungs- und Beschriftungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
Der Kunde stellt sicher, dass:
die zu bearbeitenden Flächen zugänglich, sauber, trocken und geeignet sind,
erforderliche Zustimmungen von Eigentümern oder Vermietern vorliegen,
erforderliche Genehmigungen eingeholt wurden,
keine verdeckten Leitungen oder sonstigen Gefahren bestehen,
die örtlichen Bedingungen den zuvor mitgeteilten Angaben entsprechen.
Mehraufwand aufgrund nicht mitgeteilter Besonderheiten kann nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.
Bei Fahrzeugbeschriftungen muss das Fahrzeug gereinigt, trocken und frei von Wachs, Versiegelungen, Silikon, Politurrückständen und sonstigen haftungsmindernden Stoffen bereitgestellt werden.
Für Schäden, die auf nicht erkennbare Vorschäden, ungeeignete Lackierungen, Nachlackierungen, Korrosion, schlechte Untergründe oder nicht mitgeteilte Besonderheiten zurückzuführen sind, haften wir nur, soweit uns ein Verschulden trifft.
Bei Entfernung älterer Folien kann es insbesondere bei vorgeschädigten, nachlackierten oder ungeeigneten Oberflächen zu Lackablösungen oder sichtbaren Farbunterschieden kommen. Der Kunde muss uns bekannte Vorschäden vor Beginn der Arbeiten mitteilen.
Geringfügige Abweichungen, die technisch unvermeidbar, branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind, stellen keinen Mangel dar.
Dazu können insbesondere gehören:
geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirm, Vorlage, Proof und Endprodukt,
Farbabweichungen zwischen verschiedenen Produktionsverfahren,
Unterschiede zwischen Nachbestellungen und früheren Produktionen,
geringfügige Abweichungen bei Schnitt, Falz, Passer, Positionierung oder Format,
materialbedingte Unterschiede bei Papier, Textilien, Folien und anderen Trägermaterialien,
geringfügige Abweichungen bei Haptik, Struktur, Grammatur oder Oberflächenwirkung.
Eine bestimmte Farbübereinstimmung, Materialcharge oder exakte Übereinstimmung mit einer Vorproduktion ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Textilien können Größen, Farbtöne und Materialeigenschaften je nach Hersteller und Charge abweichen.
Pflege-, Wasch- und Anwendungshinweise sind vom Kunden zu beachten. Eine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Behandlung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht von uns verursacht wurde.
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen, wenn eine Abweichung nicht nur unerheblich oder nicht branchenüblich ist oder eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
Bei Verbrauchern wird grundsätzlich die vereinbarte Stückzahl geschuldet.
Technisch bedingte geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen sind gegenüber Verbrauchern nur zulässig, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde und für den Verbraucher zumutbar ist.
Gegenüber Unternehmern sind bei Druckaufträgen technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Auflage zulässig, soweit nichts anderes vereinbart wurde und die Abweichung branchenüblich sowie zumutbar ist.
Gegenüber Unternehmern wird grundsätzlich die tatsächlich gelieferte Menge berechnet, sofern dies vor Auftragserteilung vereinbart oder im Angebot angegeben wurde.
Bei besonders teuren Einzelstücken, fest zusammengestellten Sets oder einer ausdrücklich verbindlich vereinbarten Stückzahl gilt die Regelung zu Mehr- oder Minderlieferungen nicht.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von RS Printcenter.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde darf Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware muss der Kunde uns unverzüglich informieren.
Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen werden in Höhe des offenen Rechnungsbetrags im Voraus an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere offenen Forderungen um mehr als 10 Prozent, werden wir auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Der Kunde soll die Ware nach Erhalt möglichst zeitnah auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel prüfen.
Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen. Eine verspätete Mitteilung führt jedoch nicht zum Verlust ihrer gesetzlichen Mängelrechte.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsvorschriften.
Unternehmer müssen die Ware nach Ablieferung unverzüglich untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzeigen, soweit § 377 HGB anwendbar ist.
Versteckte Mängel müssen Unternehmer unverzüglich nach Entdeckung anzeigen.
Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Wir sind zunächst zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, soweit das Gesetz dem Kunden nicht ein abweichendes Wahlrecht einräumt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Ein unerheblicher Mangel berechtigt nicht zum Rücktritt.
Mängel eines abgrenzbaren Teils der Lieferung berechtigen nur dann zur Beanstandung der gesamten Lieferung, wenn der übrige mangelfreie Teil für den Kunden objektiv nicht sinnvoll nutzbar ist.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden oder Fehler, die insbesondere verursacht wurden durch:
ungeeignete oder fehlerhafte Kundendaten,
eine vom Kunden trotz Hinweises freigegebene fehlerhafte Fassung,
unsachgemäße Lagerung oder Behandlung,
Nichtbeachtung von Pflege- oder Anwendungshinweisen,
gewöhnlichen Verschleiß,
nachträgliche Bearbeitung durch den Kunden oder Dritte,
ungeeignete Untergründe, soweit wir dies nicht zu vertreten haben.
Unsere Haftung für schuldhaft verursachte Schäden bleibt unberührt.
RS Printcenter haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach dem Produkthaftungsgesetz,
bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
Die gesetzlichen Beweislastregeln werden durch diese Bestimmungen nicht verändert.
Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Fotografien, Logos, Marken, Schriften, Designs, personenbezogenen Daten und sonstigen Inhalte für den beauftragten Zweck zu verwenden und von uns bearbeiten und vervielfältigen zu lassen.
Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass durch den Auftrag keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Bestehen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Auftrags, dürfen wir geeignete Nachweise verlangen und die Ausführung bis zur Klärung zurückstellen.
Wir dürfen Aufträge ablehnen, wenn deren Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist oder konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen.
Wird RS Printcenter wegen einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde uns von berechtigten Ansprüchen und den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
Die Freistellung gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Freistellung nur im Rahmen der gesetzlichen Verschuldenshaftung.
Von RS Printcenter oder in unserem Auftrag erstellte Entwürfe, Layouts, Grafiken, Reinzeichnungen, Konzepte, Texte und sonstige schöpferische Leistungen können urheberrechtlich geschützt sein.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte am fertigen Arbeitsergebnis.
Umfang, Dauer, Gebiet und Verwendungsart der Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem erkennbaren Vertragszweck.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Weiterveräußerung oder Nutzung für andere Produkte oder Kampagnen bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit sie nicht bereits vom vereinbarten Vertragszweck umfasst ist.
Das Urheberrecht selbst wird nicht übertragen. Gesetzlich nicht übertragbare Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben beim jeweiligen Urheber.
Nutzungsrechte an vom Kunden bereitgestellten oder von Dritten lizenzierten Elementen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Schriftarten, Stockfotos, Vorlagen, Softwarebestandteile und sonstige lizenzpflichtige Bestandteile dürfen nur im Umfang der jeweils erworbenen Lizenz verwendet werden.
Die Herausgabe offener, editierbarer Arbeitsdateien, Quelldateien, Satzdateien, Schneidedateien, Konstruktionsdateien oder sonstiger Produktionsunterlagen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Ohne besondere Vereinbarung erhält der Kunde das vereinbarte fertige Arbeitsergebnis in dem für den Vertragszweck vorgesehenen Format.
Die Herausgabe offener Dateien kann von einer gesonderten Vergütung und einer schriftlichen Vereinbarung über die Nutzungsrechte abhängig gemacht werden.
Bei der Herausgabe offener Dateien können Bestandteile ausgenommen werden, deren Weitergabe aufgrund von Lizenzbedingungen, Rechten Dritter, Datenschutzvorgaben oder technischen Beschränkungen nicht zulässig ist.
Ein Anspruch auf Herausgabe interner Arbeitsabläufe, Kalkulationen, Software, Quellcodes, nicht lizenzierter Schriftarten oder sonstiger interner Betriebsmittel besteht nicht.
Die Überlassung offener Dateien führt nicht automatisch zur Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte.
Wir bewahren Auftragsdaten und Arbeitsunterlagen nur im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder einer gesonderten Vereinbarung auf.
Eine dauerhafte Archivierung von Kundendaten, Druckdaten oder offenen Arbeitsdateien ist nicht geschuldet.
Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien der von ihm benötigten Daten aufzubewahren.
Nach Abschluss des Auftrags können Produktionsdaten gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderweitigen Vereinbarungen entgegenstehen.
Eine spätere Nachbestellung in identischer Form kann nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die erforderlichen Daten, Materialien und Produktionsbedingungen noch verfügbar sind.
Für eine ausdrücklich vereinbarte Langzeitarchivierung kann eine gesonderte Vergütung verlangt werden.
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
Ein verbindlich erteilter Auftrag kann nicht allein deshalb kostenfrei storniert werden, weil der Kunde die Ware oder Leistung nicht mehr benötigt.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Stimmen wir einer freiwilligen Stornierung zu, kann RS Printcenter die bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien, Fremdkosten und sonstigen entstandenen Aufwendungen abrechnen.
Bereits erbrachte Gestaltungs-, Satz-, Datenbearbeitungs- und Vorarbeiten sind zu vergüten.
Nach Produktionsbeginn kann bei individuell gefertigten Produkten grundsätzlich der vereinbarte Preis abzüglich ersparter Aufwendungen verlangt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Kunde darf nachweisen, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.
Bei Werkleistungen gelten ergänzend die gesetzlichen Kündigungsrechte.
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die:
nicht vorgefertigt sind,
für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dazu können insbesondere individuell gestaltete oder personalisierte Drucksachen, Schilder, Banner, Beschriftungen, Stempel, Textilien, Fotoprodukte, Karten und vergleichbare Sonderanfertigungen gehören.
Ob die Ausnahme vom Widerrufsrecht gilt, richtet sich nach dem konkreten Auftrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn:
der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen,
der Verbraucher seine Kenntnis bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt und
wir die Leistung vollständig erbracht haben.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, soweit ein Widerrufsrecht besteht.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben von einem ausgeschlossenen oder erloschenen Widerrufsrecht unberührt.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen oder Rahmenaufträge richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Soweit keine feste Laufzeit oder besondere Kündigungsfrist vereinbart wurde, können unbefristete Verträge von beiden Seiten mit angemessener Frist gekündigt werden.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Beschränkungen für Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsfristen.
Bereits verbindlich beauftragte Einzelproduktionen bleiben von der Kündigung eines Rahmenvertrags unberührt.
Bei Abrufaufträgen müssen Menge, Abrufzeitraum, Lagerung, Zahlungsweise und Folgen nicht rechtzeitiger Abrufe ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenüber Unternehmern können wir an überlassenen Vorlagen, Datenträgern, Mustern, Materialien und sonstigen Gegenständen ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht wegen fälliger Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
Weitergehende kaufmännische Zurückbehaltungsrechte bleiben gegenüber Unternehmern unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte.
Eine Veröffentlichung von Kundennamen, personenbezogenen Daten oder nicht öffentlich bekannten Auftragsinformationen als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden oder wenn eine andere rechtliche Grundlage besteht.
Öffentlich zugängliche und von uns hergestellte Arbeitsergebnisse dürfen nur dann als Arbeitsbeispiel gezeigt werden, wenn dadurch keine Rechte des Kunden oder Dritter verletzt werden.
Der Kunde kann einer freiwilligen Referenznutzung jederzeit für die Zukunft widersprechen.
Vertraulich gekennzeichnete Aufträge werden nicht als Referenz verwendet.
RS Printcenter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von RS Printcenter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.
Dasselbe gilt gegenüber Unternehmern, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Wir bleiben berechtigt, einen Unternehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Abreden bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese AGB gelten für Verträge, die ab dem 15. September 2026 abgeschlossen werden.
RS Printcenter
Inhaber: Emad Khazal
Kaiser-Friedrich-Ring 10
66740 Saarlouis
Stand: 01. August 2026
RS Printcenter ist Ihr Partner für Druckproduktion, Werbetechnik, Designservice, Geschäftsdrucksachen, Großformatdruck, Textildruck und Copyshop-Service im Raum Dillingen/Saarlouis.
Wir unterstützen Unternehmen, Vereine, Gastronomie, Praxen, Schulen und Privatkunden bei der professionellen Umsetzung von Druck- und Werbeprojekten.
Dillingen – Produktion & Auftragsannahme
Johannesstraße 29
66763 Dillingen/Saar
Telefon: 06831 9602959
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Saarlouis – zusätzliche Annahmestelle
Kaiser-Friedrich-Ring 10
66740 Saarlouis
Telefon: 06831 5013915
Zusätzliche Annahmestelle für Druckdaten, Unterlagen und Aufträge
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